Показать сообщение отдельно
  #2  
Старый 04.04.2009, 22:32
Лида Катастрофа
Guest
 
Сообщений: n/a
По умолчанию

Vorab das Wichtigste zum Testament:

Nur handgeschriebene sind gultig.
Auf folgende wichtige Punkte sollte man grundsatzlich bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments achten:
Ein eigenhandiges, privatschriftliches Testament kann nur errichten,
wer volljahrig und voll geschaftsfahig ist. Der Text muss von Anfang
bis Ende von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum
sollten nicht fehlen. Ein Schreibmaschinentestament ist ungultig.

Ein Testament kann jederzeit geandert werden. Ein spater gemachtes
Testament ersetzt ein fruheres. Sind also vom Erblasser mehrere
Testamente vorhanden, gilt das zuletzt verfasste. Ort und Datum mussen
deshalb stets angegeben sein.
Ist das Testament einmal errichtet, sollte es sofort im amtliche
Verwahrung gegeben werden: Notare mussen dies und Privatleute sollten
dies veranlassen. Hier zustandig sind die Amtsgerichte: Ein Testament
kann dort amtlich verwahrt werden.
Ответить с цитированием