Es besteht keine grundsatzlich Verpflichtung Fahrgeld zu erstatten. Ein serioses Unternehmen wird Dir Fahrtkostenersatz anbieten, weil Du in der Regel sowieso relativ wenig verdienst und der Fahrtkostenzuschu? ist eine fur beide Seiten lohnende Angelegenheit allerdings erst ab einer Entfernung (einfache Fahrt) ab 31 km und mehr. Dann ist das Fahrgeld fur Dich und fur den AG komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn Du keinen Ersatz vom AG erhaltst, soltest Du jeden Tag, den Du zur Arbeit fahrst genau aufschreiben (Wegstrecke / km) und am Jahresende beim Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt mit 0,30 EUR/km steuermindernd geltend machen.
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