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Старый 14.02.2010, 00:54
Ташка Какамэв
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Bis vor kurzembetrug die "Wohlverhaltenszeit" noch 7 Jahre. Nach einer gesetzlichenAnderung sind es nun nur noch 6 Jahre nach denen man schuldenfreiwerden kann.
Lena versuchen Sie es lieber mit Ratenzahlung! Weil sonst hei?t es, keine Vertrage 6 Jahre lang, keine Kredite etc. Und man darf es nur 1 Mal im Leben beantragen, das 2 Mal gibt es nicht, zumindest war es so vor 5 Jahren, da ich dieses Thema studiert habe fur meine Prufung, vielleicht hat es sich wiedr was geandert, glaube ich aber nicht. Also lieber 10 Mal uberlegen als 1Mal machen...Gibt es wirklich keinen Ausweg mehr?
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