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  #9490  
Старый 02.11.2011, 03:25
Ольга Дейнес
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я вот что смогла нарыть в и-нете... Не очень, правда, однозначно, один говорит да, другой нет... Может и правда... больничный... *щас гриппе-велле...;-) ... ну да ладно, вот вам текст... делайте свои выводы...

darf mein arbeitgeber einfach meinen resturlaub ausbezahlen????
Ja, wenn das Arbeitsverhaltnis beendet wird. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhaltnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewahrt werden, so ist er abzugelten. (siehe § 7 Bundesurlaubsgesetz)
Nein, wenn das Arbeitsverhaltnis weiter besteht. (Zitat von Wolfgang Daubler, Professor fur Arbeitsrecht an der Universitat Bremen Der Anspruch auf Gewahrung von Erholungsurlaub ist zwingender Natur; weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag kann er abbedungen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub "abkaufen" will und ihm das Urlaubsentgelt oder einen hoheren Betrag als "Abgeltung" bezahlt: Der gesetzliche oder tarifliche Anspruch bleibt in vollem Umfang erhalten, der Arbeitnehmer braucht die erhaltene Summe nicht zuruckzubezahlen und muss sie sich auch nicht auf das nunmehr fallige "echte" Urlaubsentgelt nach § 11 Abs 1 BUrlG anrechnen lassen.
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