3. Hat man sofort Anspruch auf Leistungen? Muss man warten? Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung muss man bei der Pflegeversicherung eine bestimmte Vorversicherungszeit erfullen. Das hei?t: Anspruch besteht nur dann, wenn innerhalb einer Zehn-Jahres-Frist vor dem Antrag auf Pflegeleistungen mindestens zwei Jahre anrechnungsfahige Zeiten erfullt sind.
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Снова светит солнце, снова светится душа, и пасмурно не будет больше никогда!!!
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