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  #21  
Старый 27.11.2008, 01:32
Veronica
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Для всех, кто этого не знает: закон, которые я указала ниже так-же распростроняется на людей, у которых в дома "нет покоя"... Конечно, надо уже сильно достать, но всё же.
"in weiterer Kundigungsgrund ist gegeben, wenn von den Vermietern schwerwiegende Belastigungen ausgehen oder sie den Hausfrieden auf andere Weise storen. Als Grunde fur eine fristlose Kundigung gelten auch unerlaubtes Eindringen des Vermieters in die Wohnung (z.B. mit einem Zweitschlussel) oder unzumutbare Belastigungen durch andere Hausbewohner. Die Anwendungsmoglichkeiten dieses Gesetzes sind sehr vielfaltig. Der Mieter braucht keine der genannten oder ahnliche Beeintrachtigungen hinzunehmen und kann das Mietverhaltnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos kundigen. In der Abmahnung muss dem Vermieter allerdings vorher eine Frist eingeraumt worden sein, um ihm die Chance zu geben, die Beeintrachtigungen abzuschaffen."
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