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Старый 18.08.2011, 19:07
Аlexander
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Emma Meier
Kontakt zu Nazishatten und die bereits selbst weit hinter dem Uralversklavt waren, als die deutsche Wehrmacht uberhaupt erst in dieSowjetunion einfiel. Und selbst wenn der eine oder andereWolgadeutsche den Bolschewisten entkommen sein sollte und dann in diedeutsche Wehrmacht rekrutiert worden ware, konnte er weder mit derreichsdeutschen Geschichte und schon gar nicht mit der Nazi-Ideologiein Verbindung gebracht werden, von der er dann allenfalls selbstuberrumpelt worden ware. Und keinesfalls kann auch eineEinzel-Kollaboration so dargestellt werden, als seien dieWolgadeutschen als Volksgruppe Kollaborateure gewesen.“1
1 VEIT, K., ebenda.

Und noch einen Auszug ausdieser Strafanzeige mochte ich hier unbedingt anfuhren, namlich: „(...) ‚Nazi-Ungeist’ ist auch die Ubernahme von Nazi-Gebarendurch diejenigen, die sich vielleicht nicht als Nazi-Nachfolgersehen. Jedenfalls entspricht die Verunglimpfung, Herabwurdigung odereine Vernichtungspropaganda gegen unschuldige Minderheiten eben genaudiesem Ungeist. Und die hier schuldigen „Spiegel“-Redakteurekonnen sich gerieren, wie sie wollen: Mit ihrer niedertrachtigenBeschuldigung einer vollig unschuldigen Volksgruppe, die zudem Opfereines Volkermordes war, offenbaren sie eben diesen Ungeist, der dersittlichen Verkommenheit der Nazi-Barbaren entspricht. Mit einerInstinkt- und Schamlosigkeit, mit Leichtsinn undVerantwortungslosigkeit sowie Gleichgultigkeit gegenuber denMenschen dieser Volksgruppe machen sie diese Verfolgungsopfer evidentwahrheitswidrig zu Tatern.“2
*Die StaatsanwaltschaftHamburg reagierte auf die Strafanzeige von K. Veit wie folgt: „Die Behauptung, dass auch Wolgadeutsche zu den ‚Trawniki’ gehorten,ist kein Angriff auf die Menschenwurde der Wolgadeutschen. Diebetreffende Bevolkerungsgruppe wird schon nicht in ihrer Gesamtheitangegriffen. Vielmehr wird lediglich behauptet, dass einige Personenaus dieser Bevolkerungsgruppe sich – freiwillig oder unfreiwillig– den deutschen Truppen als Hilfswillige zur Verfugung gestellthatten. Dies ist nicht als Angriff auf die Ehre der betroffenenBevolkerungsgruppe anzusehen.“3
* Gegen denEinstellungsbescheid legte Klemens Veit Beschwerde in derGeneralstaatsanwaltschaft Hamburg ein. Die Antwort lie? nicht langeauf sich warten: Am 21. April 2009 lie? die Oberstaatsanwaltin Nixwissen, dass das genannte Verfahren „zu Recht“ eingestellt wordensei.4
*Bevor wir in dieserSache endgultig den Punkt setzen, haben wir noch die Frage zubeantworten, ob der SS-Schar Trawniki tatsachlich Wolgadeutscheangehorten. Wir wollen zu diesem Zweck Quellen (Publikationen)analysieren, auf die sich Friedmann und Rosenberg beim Verfassenihres Artikels „Leiharbeiter des Todes“ gestutzt haben wollen.
2 VEIT, K., ebenda.

3 Schreiben *der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 23.03.2009. Archiv des Verfassers.

4 Schreiben der Oberstaatsanwaltin NIX vom 21.04.2009. Archiv des Verfassers.


16.08.2011 15:36
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