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Старый 11.04.2011, 01:51
ladimir
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Kombination der Steuerklassen 4 und 4 Haben die beiden Ehepartner annahernd den gleichen Anteil am gesamten Arbeitseinkommen, bietet sich die Steuerklassenwahl in der Kombination 4 und 4 an. Die Steuerklassenkombination 4 und 4 wird auch als der gesetzliche Regelfall bezeichnet. Die Lohnsteuerbelastung der Steuerklasse 4 entspricht der Belastung der Steuerklasse 1.
Vorteil
Beide Ehepartner werden entsprechend ihres Entgelts mit Lohnsteuer belastet. Die Zahlung von Lohnersatzleistungen, die durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit in Anspruch genommen werden mussen, erfolgt in reeller Hohe. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklarung. Nachteil
Die genannten Lohnersatzleistungen und das Elterngeld wurden hoher ausfallen, wenn der betroffene Ehepartner rechtzeitig die Steuerklasse 3 wahlt. Sie glauben auch an den Grundsatz:"Selbstandige wahlen immer die Lohnsteuerklasse 3" - dann lesen Sie hier nach, warum das ein Irrtum ist.
Kombinationder Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor Erstmals ab 2010 konnen Ehepaare statt der Kombination 3 und 5, die Steuerklassenkombination 4 und 4 mit Faktor wahlen. Diese neue Konstellation soll die Nachteile der Kombination 3 und 5 ausgleichen. Den formlosen Antrag zum Faktorverfahren muss das Paar gemeinsam beim zustandigen Finanzamt stellen. Dabei sind beide Lohnsteuerkarten vorzulegen und das voraussichtliche Arbeitseinkommen in 2010 der beiden Partner muss angegeben werden.
Wie wird der Faktor berechnet?
Das Finanzamt berechnet den Faktor fur jedes Ehepaar individuell. Dabei werden die voraussichtlichen Arbeitslohne des Paares zu Grunde gelegt und die Lohnsteuerbelastung der Klasse 4/4 mit der voraussichtlichen Jahressteuer nach dem Splittingtarif ins Verhaltnis gesetzt. Der so ermittelte Faktor berucksichtigt bei den Ehepartnern jeweils die Entlastungsfaktoren, wie den Grund- und Kinderfreibetrag, den Sonderausgabenabzug und die Vorsorgepauschale. Der ermittelte Faktor von 0,… wird auf drei Nachkommastellen genau in die Lohnsteuerkarten eingetragen.
Wie berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer im Faktorverfahren? Fur den Arbeitgeber ist die Berechnung der Lohnsteuer im Faktorverfahren nicht komplizierter als ohne. Er ermittelt die Lohnsteuer auf Grundlage der Steuerklasse 4 und multipliziert sie mit dem auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Faktor.
Vorteile
Der Faktor korrigiert die Steuerprogression, die durch die unterschiedliche Hohe der Einkommen entsteht. Der Partner der vorher die Steuerklasse 5 auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hatte, erhalt durch den Faktor ein hoheres Nettoentgelt. Hohe Nachzahlungen im Zuge der Einkommenssteuererklarung werden vermieden. Nachteile
Der besser verdienende Partner, der vorher die Steuerklasse 3 eingetragen hatte, muss nun mit einem geringeren Nettoentgelt rechnen. Das Ehepaar muss fur das betreffende Jahr eine Einkommenssteuererklarung abgeben. Diese steuerlichen Auswirkungen einer Hochzeit sollten Sie ebenfalls beachten.
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