Was ist der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehorigen Gutscheinkarte konnen Familien, die ihren standigen Wohnsitz in Baden-Wurttemberg haben, also auch auslandische Familien, insgesamt 21-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem erma?igten Eintritt die staatlichen Schlosser, Garten und Museen besuchen.
Die 16 speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien bzw. erma?igten Eintritt in die jeweilige benannte Einrichtung, wie z.B.
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