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Старый 22.02.2010, 06:11
Larissa P tk
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Frage Abgabepflicht:
Wenn Sie in Veranlageungszeitraum ausschlie?lich nur Sozialleistungen bekommen haben, dann ist eine Abgabe der Erklarung nicht erforderlich. Sie werden aber vom Finanzamt trotzdem eine Erinnerung bekommen. Auf der Ruckseite konnen Sie dann begrunden, warum Sie keine Erklarung abzugeben brauchen. Eine Bescheinigung uber das erhaltene ALG, Krankengeld o.a. ist dann an die Begrundung anzufugen.
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