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Старый 31.03.2012, 22:04
Аватар для Mararita
Mararita Mararita вне форума
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Grundfreibetrage bei der VermogensermittlungSeit dem 1. Januar 2008 gelten neue Grundfreibetrage zur Berechnung des anrechnungsfreien Schonvermogens. Der Grundfreibetrag ist im Gegensatz zu sonstigem gegebenenfalls geschutzten Vermogen nicht zweckgebunden.
Grundfreibetrag fur volljahrige Leistungsbezieher und deren PartnerDer anrechnungsfreie Grundfreibetrag des § 12 II Nr. 1 SGB II betragt fur volljahrige Hilfeempfanger und deren Partner jeweils 150 Euro pro vollendeten Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100 Euro. Daneben bestehen ebenfalls altersgebundene Maximalhohen bezuglich des Grundfreibetrags. Hiernach steht Personen, die
vor dem 01. Januar 1958 geboren wurden ein Grundfreibetrag in Hohe von hochstens 9.750 Euro zu.nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 01. Januar 1964 geboren wurden ein Grundfreibetrag in Hohe von hochstens 9.900 Euro zu.nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden ein Grundfreibetrag in Hohe von hochstens 10.050 Euro zu.bis zum 01. Januar 1948 geboren wurden ein Grundfreibetrag in Hohe von hochstens 33.800 Euro zu. Zudem ist bei der Berechnung des Grundfreibetrags ein Betrag in Hohe von 520 Euro pro vollendeten Lebensjahr zu berucksichtigen. Diese Abweichung von den Grundsatzen der Vermogensberechnung ergibt sich (mangels entgegenstehenden Regelungen) aus § 65 V SGB II.Fur die Berechnung ist die Anzahl der vollendeten Lebensjahre zum ersten Tag des jeweiligen Bewilligungsabschnitts ma?geblich. Die Grundfreibetrage des Antragstellers und dessen Ehepartners oder Partners aus eheahnlicher- oder Lebensgemeinschaft werden addiert. Nicht genutzte Anteile des Grundfreibetrags konnen vom jeweiligen Partner genutzt werden.
Eine solche Ubertragung ungenutzter Teile der Grundfreibetrage volljahriger Hilfebedurftiger auf den, im Folgenden erlauterten, Kindergrundfreibetrag oder dessen Mitnutzung ist hingegen nicht moglich.
Grundfreibetrag fur MinderjahrigeMinderjahrigen Hilfebedurftigen steht gema? § 12 II Nr. 1a SGB II ein bei der Vermogensanrechnung nicht zu berucksichtigender Grundfreibetrag in Hohe von 3.100 Euro zu. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn das fragliche Vermogen eindeutig dem jeweiligen Kind zugeordnet werden kann, beispielsweise wenn ein Sparkonto auf den Namen des Kindes eroffnet und gefuhrt wurde. Eine Mitnutzung von nicht beanspruchten Anteilen des Kindergrundfreibetrags durch volljahrige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist nicht moglich.
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Кажется, знаешь о себе все! Так нет же, находятся люди, которые знают о тебе больше...))
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