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  #26  
Старый 19.12.2009, 08:57
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2. Beurteilung der Arbeitsfahigkeit bei Entlassung: arbeitsunfahig.
Zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Nachteile empfehlen wir, diesen Entlassungsschein unmittelbar nach Abschluss der med. Leistungen zunachst Ihrem Arbeitgeber vorzulegen.
Falls Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, bitten wir Sie, dieser den Entlassungsschein (innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss dieser Leistungen) auszuhandigen.
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