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Старый 01.04.2012, 04:09
Аватар для Lovelykitti
Lovelykitti Lovelykitti вне форума
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Alexander T.: Wenn unter "подтвердить свою принадлежность к немецкой нации" der Sprachtest gemeint ist (denn nur so konnte man ja die Zugehorigkeit zur deutschen Nationalitat beweisen), dann stimmt die oben angefuhrte Behauptung nicht! Daran halte ich auch weiterhin fest.
Warum? Weil viele Ausreisewillige, den Test nicht bestanden haben, durften aber durch ihre Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Elter oder Gro?eltern trotzdem in Deutschland einreisen. *Das hei?t sie wohnen in Deutschland, ohne ihre deutsche Identitat bewiesen zu haben. Begreifen Sie, Alexander K.?
A. Klug: По Вашему только владение языком может доказать принадлежность к немецкой национальности. Сдал тест - немец, не сдал - не немец. Aber gerade nach diesem Prinzip haben die deutschen Behorde entschieden, wird jemand als Deutscher oder als Abkommling eines Deutschen aufgenommen! Mit 18 Jahren muste man seinen eigenen Aufnahmeantrag stellen. Und wenn er den Sprachtest nicht bestanden hat, dann bekam er eine Ablehnung oder, wenn es die Moglichkeit gab, wurde er in den Antrag seiner Eltern oder Gro?eltern einbezogen und bekam den § 7. Это, на мой взгляд, глубоко ошибочная позиция. Dafur bin ich nicht zustandig, klaren Sie das mit den deutschen Behorden.
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