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Старый 15.12.2010, 23:27
Фризен
Guest
 
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Здравствуйте. Помогите пожалуйста перевести письмо. Может чуть.чуть не в тему, тут я смотрю помогают написать письма, а не переводить, ну всё же помогите пожалуйста.
Nach *Vorlage der Meldebestatigung wurde bekannt, dass Ihr Ehemann seit 01.08.2007 durchgehend bei Ihnen lebt.Ein Auszug wie Sie es bisher angegeben hatten ist somit nicht ersichtlich.Au?erdem haben Sie keinen Unterhaltsvorschuss beantragt obwohl Ihnen Ihr Mann keinen Unterhalt fur die Kinder gezahlt hat.Aufgrund der genannten Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch. Nach dem mir vorliegenden Unterlagen haben Sie die Uberzahlung verursacht, da Sie eine fur den Leistungsanspruch erhebliche Anderung in Ihren Varhaltnjssen nicht richtig angezeigt haben.Uber Ihre Pflichten als Leistungsempfanger sowie uber die Tatbestande, unter denen die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen, sind Sie durch das "Merkblatt fur Arbeitssuchende "unterrichtet worden. Bevor ich eine abschlie?ende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu au?ern. Bitte verwenden Sie hierfur die vorbereitete Ruckantwort zu diesem Schreiben.Soweit ein befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslisengekd zusteht , kann dieser zusatzlich in die Aufrechnung einbezogen werden. DEr Vollzug der Aufrechnung in der virgesehenen Hohe hat zur Folge, dass sich bis zur Tilgung der Forderungen der Auszahlungsbetrag zur Erfullung Ihres Leistungsanspruches jeweils um den Aufrechnungsbetrag vermindert und Ihnen deshalb fur Lebensunterhalt nur ein entsprechend geringerer betrag zur Verfugung stehen wird.Ich bitte Sie deshalb, sich auch zur vorgesehenen Aufrechnung zu au?erden.Nach den mir vorliegenden Unterlagen beziehen Sie bereits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB, so dass eine detaillierte Prufung der Hilfebedurftigkeit nich erforderlich ist. Bitte beachten Sie deshalb , dass die entsprechenden Frage 3-5 auf dem beigefugten Fragebogen nicht zu beantworten sind, sofern sich seit der letzten Antragstellung keine Anderungen in den Verhaltnissen ergeben haben. Ich bitte Sie, den vollstandig ausgefullten Fragebogen bis zum 30.12.10 zuruck zu geben, andernfalls werde ich nach Aktenlage entscheiden mussen.
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