Wenn ein Kind (unter 10 Jahren) mit dem Fahrrad ein Auto zerkratzt ist das eine bose Uberraschung fur den Autositzer, denn Kinder diesen Alters haften im Stra?enverkehr nie. In den seltensten Fallen kann den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden, besonders nicht dann, wenn das Kind sicher Fahrrad fahrt.
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