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  #5501  
Старый 07.06.2011, 16:35
Leeda
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Bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen
Seit dem 01.01.2009 ist der maximale Betrag fur Handwerkerkosten auf 6.000 Euro erhoht worden. Zwei Jahre nach Inkrafttreten (also im Jahr 2011) will die Bundesregierung die Wirksamkeit der erhohten Steuererma?igung evaluieren. Die Erhohung ist allerdings unbefristet. Das bedeutet, dass seit dem Jahr 2009 insgesamt sogar bis zu 1.200 Euro in der Steuererklarung steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen werden konnen. Hinweis: Es ist ein Abzug von der Steuerschuld (also zu 100%). Die Formvorschriften sind allerdings - wie bisher - genau zu beachten. Die Erhohung der Absetzung fur Handwerkerleistungen ergibt sich aus dem Konjunkturgesetz oder wie es genau lautet: "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Ma?nahmenpakets Beschaftigungssicherung durch Wachstumsstarkung".
Den Steuerabzug konnen Eigentumer von Immobilien sogar dann fur zum Beispiel Elektro-, Fliesen-, Sanitar- oder Malerarbeiten beanspruchen, wenn sie noch nicht in der Wohnung gewohnt haben. Dies trifft auf jeden Fall zu, wenn beabsichtigt wird, die Wohnung anschlie?end selbst zu nutzen. Soll hingegen die Wohnung (bzw. das Haus) nach der Renovierung vermietet werden, sind die Renovierungs- und Modernisierungskosten als Werbungskosten bei den Einkunften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.


Mehr Info dazu hier:

***********.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerkerkosten.htm
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