Das Jobcenter ist zustandig fur Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld beziehen. So bekommen die Familien samtliche Leistungen des Bildungspakets von einer Stelle.
Nicht zustandig sind die Jobcenter fur Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen. Hier muss man sich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, im Rathaus oder beim Burgeramt erkundigen, wo die Antrage auf Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt werden konnen.
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