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Жанна Одка 11.01.2009 08:12

Работа на базис .
 
Работаю на базис. Хотела бы знать, сколько дней отпуска мне полагается. И возможно ли отпуск, который не отгуляла в прошлом использовать до 31 марта этого года?

Елена 11.01.2009 09:24

haben sie den ein fertrag? wenn sie krank sind werden ihnen die stunden dann trotzdem bezahlt? bei mir ist es so ,das ich so viel urlaub nehmen kann wie ich will,denn ich bekomme nur die stunden bezahlt die ich auch wirklich gearbeitet habe.ich habe die moglichkeit die stunden vor zuarbeiten oder nachzuarbeiten.

Nelli Hivmo 11.01.2009 19:36

Als geringfugig Beschaftigte haben Sie die gleichen Rechte wie ein Vollzeitbeschaftgte. Ihnen steht im Jahr ein Mindesturlaub in Hohe von 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage zu, wenn nichts Anderes im Arbeitsvertrag aufgefuhrt ist. Mit dem 31 Marz stimmt auch.

Людмила Тэпфэ 11.01.2009 21:20

Добрый день, я тоже работаю на базисе,и у меня 12 дней отпуска (F).

Nelli Hivmo 11.01.2009 23:11

Wie schon gesagt, der Mindesturlaub fur alle Arbetnehmer ist 24 Werktage. Und auch wahrend des Urlaubes mussen Sie weiter ihr Arbeitsentgelt erhalten. Sie konnen es auch hier noch mal nachlesen: ***********.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?***********.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm

Nelli Hivmo 11.01.2009 23:57

Людмила Тепфер Das stimmt ja dann auch so. Sie arbeiten dann 3 Tage die Woche. Sie konnen ja nur Urlaub nehmen an den Tagen an denen Sie auch tatsachlich arbeiten. Wenn Sie drei Tage in der Woche Urlaub nehmen dann kommen Sie auch ingesammt auf die 4 Wochen gesetzlichen Urlaub der Ihnen auch zusteht. Ich hoffe, dass ich mich einigerma?en deutlich ausgedruckt habe *:-D

Елена 17.01.2009 07:44

bei uns auf der arbeit werden keine urlaubstage bezahlt genau so wie auch im krankheitsfall gibts kein geld und wemm es nicht gefalt kann gehen.. :-)

Nelli Hivmo 17.01.2009 21:48

Das habe ich leider schon oft gehort ist aber gesetzlich nicht erlaubt. Es ist dann auch klar, dass wenn Sie dies ihrem jetzigen Arbeitgeber mitteilen (mit dem Urlaub und Entgeltfortzahlung), dass Sie dann nicht mehr lange bei dem arbeiten werden.
Aber ein Rat fur die Zukunft: notieren Sie sich alles und wenn Sie mal nicht mehr bei ihm arbeiten (kann ja vorkommen) dann konnen Sie alles beim Arbeitsgericht einklagen.

Вольф 18.01.2009 05:46

В таких случаях, Rechtschutzvers. необходим.

Савченко 23.01.2009 06:24

Я работаю уже6,5 лет на базесе, и никаких проблем, когда захотела тогда и взяла, эгаль сколько дней.


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