gainst
21.05.2009, 16:47
Namensfuhrung in der Ehe mit einem auslandischen Partner
Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Personangehort. Das bedeutet, dass die Namensfuhrung bei Verlobten, die diegleiche Staatsangehorigkeit besitzen, nach deren nationalen Heimatrechterfolgt. Wenn die Verlobten verschiedene Staatsangehorigkeiten haben,dann kann man das Recht eines Staates wahlen, dem einer von ihnenangehort. Sollte einer von ihnen seinen gewohnlichen Aufenthalt imInland haben, so kann auch deutsches Recht gewahlt werden.
Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Personangehort. Das bedeutet, dass die Namensfuhrung bei Verlobten, die diegleiche Staatsangehorigkeit besitzen, nach deren nationalen Heimatrechterfolgt. Wenn die Verlobten verschiedene Staatsangehorigkeiten haben,dann kann man das Recht eines Staates wahlen, dem einer von ihnenangehort. Sollte einer von ihnen seinen gewohnlichen Aufenthalt imInland haben, so kann auch deutsches Recht gewahlt werden.